Günther Stark

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Jahrgang 1954
1974 - 1979 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
1980 - 1983 Referendariat beim Landgericht Stuttgart
1983 - 1985 Rechtssekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Reutlingen
1985 Gründung der Kanzlei, zunächst als Einzelanwalt, Sozietät seit 1987, Gründungspartner
Herr Stark ist verheiratet und hat drei Kinder.

Rechtsgebiete

Herr Stark ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Der eindeutige Schwerpunkt liegt im kollektiven Arbeitsrecht, wo er Betriebsräte zahlreicher Unternehmen, in der Regel im Großraum Stuttgart, betreut und berät. Darunter sind neben Arbeitnehmervertretungen von zahlreichen Metallbetrieben auch die Arbeitnehmervertretungen von Betrieben aus dem Bereich der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (Getränke- und Lebensmittelbranche) sowie immer wieder auch Betriebsräte des Einzel- wie auch Groß- und Außenhandels.

Die Betriebsräte profitieren bei der Beratung von der nicht nur langjährigen, sondern auch sehr tiefgreifenden und umfassenden rechtlichen wie taktischen Erfahrung. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die Beratung bei betrieblichen Umstrukturierungen sowie Betriebsänderungen. Seit über zehn Jahren begleitet Herr Stark Betriebsräte auch bei der Bildung von Transfergesellschaften im Zusammenhang mit Personalabbaumaßnahmen.

Darüber hinaus ist Herr Stark auch Referent bei arbeitsrechtlichen Seminaren für die Bildungskooperation Region Stuttgart (BiKo GmbH).

Herr Stark ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV).

Sekretariat

Ilona Walther

Telefon: 07141/91308-13

E-Mail: stark@rechtsanwaelte-lb.de